IRENA
Informationen zur Durchführung von IRENA
Das Informationsblatt für Nachsorgeanbieter bietet einen Überblick zu den Durchführungsmodalitäten von IRENA (u.a. Inhalte, Dauer, Qualifikationsanforderungen, Vergütungssätze).
Weiterführende Informationen sind in den folgenden (Fach-)Konzepten nachzulesen:
Zulassung als IRENA-Nachsorgeanbieter
IRENA ist eine multimodale Reha-Nachsorge und kann ausschließlich erbracht werden von
- Rehabilitationseinrichtungen und ganztägig ambulanten Reha-Zentren
- mit denen die Rentenversicherung einen Vertrag nach § 38 SGB IX abgeschlossen hat und
- die IRENA für die zugelassene(n) Reha-Indikation(en) erbringen können.
Die Qualifikation der in zugelassenen Reha-Einrichtungen tätigen Therapeut*innen sowie die Räumlichkeiten zur Durchführung von IRENA sind entsprechend den Anforderungen der Rentenversicherung an die Strukturqualität von Reha-Fachabteilungen (Stand: 2025) vorhanden.
Somatische Reha-Einrichtungen können neben IRENA auch T-RENA als Nachsorgeleistung erbringen. Für Psy-RENA muss eine Zulassung der Reha-Einrichtung für die Indikation Psychosomatik / Psychotherapie bestehen.
Der jeweils federführende Rentenversicherungsträger ist von der Reha-Einrichtung draüber zu infomieren, ob Reha-Nachsorge angeboten wird oder ggf. kein Angebot vorgehalten wird.
IRENA digital
- Zugelassene Nachsorgeanbieter können IRENA digital nur durchführen, sofern IRENA auch in Präsenz angeboten wird.
- Die Durchführung ist nur mit einer von der Rentenversicherung anerkannten digitalen Anwendung für IRENA zulässig.
- Für IRENA digital ist ein Konzept bei dem federführenden RV-Träger einzureichen.
Weitere Informationen finden Sie im Konzept Digitale Reha-Nachsorge
Formulare für Nachsorgeanbieter zur Abrechnung von IRENA
Unter dem folgenden Link werden Sie direkt zum Formularpakt IRENA weitergeleitet:
T-RENA
Informationen zur Durchführung von T-RENA
Das Informationsblatt für Nachsorgeanbieter bietet einen Überblick zu den Durchführungsmodalitäten von T-RENA (u.a. Inhalte, Dauer, Qualifikationsanforderungen, Vergütungssätze).
Info-Blatt T-RENA herunterladen
Weiterführende Informationen sind in den folgenden (Fach-)Konzepten nachzulesen:
Zulassung als T-RENA Nachsorgeanbieter
T-RENA ist eine unimodale Nachsorgeleistung und kann erbracht werden von
- ganztägig ambulanten und stationären Reha-Einrichtungen, mit denen die Rentenversicherung einen Vertrag nach § 38 SGB IX abgeschlossen hat
- durch die Rentenversicherung hierfür zugelassenen reha-komplementären Einrichtungen (z.B. physiotherapeutische Praxen, Gesundheitszentren, Krankenhäuser)
Die Prüfung der Voraussetzungen (Personal, Räumlichkeiten, Ausstattung) und die Zulassung erfolgt durch den jeweils regional zuständigen Rentenversicherungsträger. Der Durchführungsort (PLZ) für T-RENA ist dabei entscheidend, welcher Regionalträger für die Zulassung zuständig ist.
Für die Antragstellung als T-RENA Anbieter ist der Fragebogen auszufüllen und mit den geforderten Nachweisen einzureichen.
- Fragebogen für die Zulassung als T-RENA-Anbieter
Fragebogen T-RENA herunterladen
Die Prüfung der o.g. Voraussetzungen kann - je nach RV-Träger - 2 bis 3 Wochen betragen. Nach abgeschlossener Prüfung erteilt der Regionalträger dann im Namen aller RV-Träger eine Zulassung als T-RENA-Anbieter.
- Liste der Regionalträger, die eine Zulassung aussprechen können
Liste Regionalträger für die Zulassung von T-RENA und Psy-RENA
T-RENA digital
- Zugelassene Nachsorgeanbieter können T-RENA digital nur durchführen, sofern T-RENA auch in Präsenz angeboten wird.
- Die Durchführung ist nur mit einer von der Rentenversicherung anerkannten digitalen Anwendung für T-RENA zulässig.
- Für T-RENA digital ist ein Konzept bei dem zuständigen Regionalträger einzureichen.
Weitere Informationen finden Sie im Konzept Digitale Reha-Nachsorge
Formulare für Nachsorgeanbieter zur Abrechnung von T-RENA
Unter dem folgenden Link werden Sie direkt zum Formularpakt T-RENA weitergeleitet:
Psy-RENA
Informationen zur Durchführung von Psy-RENA
Das Informationsblatt für Nachsorgeanbieter bietet einen Überblick zu den Durchführungsmodalitäten von Psy-RENA (u.a. Inhalte, Dauer, Qualifikationsanforderungen, Vergütungssätze).
Info-Blatt Psy-RENA herunterladen
Weiterführende Informationen sind in den folgenden (Fach-)Konzepten nachzulesen:
Zulassung als Psy-RENA Nachsorgeanbieter
Psy-RENA ist eine unimodale Nachsorgeleistung und kann erbracht werden von
- ganztägig ambulanten und stationären psychosomatischen Reha-Einrichtungen, mit denen die Rentenversicherung einen Vertrag nach § 38 SGB IX abgeschlossen hat
- durch die Rentenversicherung hierfür zugelassene appobierte ärztliche / psychosomatische Psychotherapeutinnen und Pychotherapeuten (Psych-ThG vor 2019, Erwachsene) bzw. approbierte Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten mit fachpsychotherapeutischer Gebietsweiterbildung (Psych-ThG vom November 2019, Erwachsene)
und Nachweis von
- Rehabilitationserfahrungen (mind. 12 Monate) oder
- Teilnahme am Psy-RENA Qualifizierungsseminar
- Gruppenerfahrung bzw. die Zulassung zur Durchführung von Gruppentherapie
Die Prüfung der Voraussetzungen (Qualifikation, Reha-Erfahrung, Räumlichkeiten) und die Zulassung erfolgt durch den jeweils regional zuständigen Rentenversicherungsträger. Der Durchführungsort (PLZ) für Psy-RENA ist dabei entscheidend, welcher Regionalträger für die Zulassung zuständig ist.
Für die Antragstellung als Psy-RENA Anbieter ist der Fragebogen auszufüllen und mit den geforderten Nachweisen einzureichen.
- Fragebogen für die Zulassung als Psy-RENA-Anbieter
Fragebogen Psy-RENA herunterladen
Die Prüfung der o.g. Voraussetzungen kann - je nach RV-Träger - 2 bis 3 Wochen betragen. Nach abgeschlossener Prüfung erteilt der Regionalträger dann im Namen aller RV-Träger eine Zulassung als Psy-RENA-Anbieter.
- Liste der Regionalträger, die eine Zulassung aussprechen können
Liste Regionalträger für die Zulassung von T-RENA und Psy-RENA
Psy-RENA digital
- Zugelassene Nachsorgeanbieter können Psy-RENA digital nur durchführen, sofern Psy-RENA auch in Präsenz angeboten wird.
- Die Durchführung ist nur mit einem zeritfizierten Videodienstanbieter (vgl. veröffentlichte Liste der KBV) oder einer von der Rentenversicherung anerkannten digitalen Anwendung für Psy-RENA zulässig.
- Das entsprechende Angebot von Psy-RENA digital ist bei dem zuständigen Regionalträger anzuzeigen.
Weitere Informationen finden Sie im Konzept Digitale Reha-Nachsorge
Das Informationsblatt für Nachsorgeanbieter bietet einen Überblick zu den Durchführungsmodalitäten von DE-RENA / DE-RENA 2.0.
Info-Blatt DE-RENA / DE-RENA 2.0 herunterladen
Formulare für Nachsorgeanbieter zur Abrechnung von Psy-RENA
Unter dem folgenden Link werden Sie direkt zum Formularpakt Psy-RENA weitergeleitet:
Bei Fragen finden Sie hier Antworten: