Deutsche Rentenversicherung

Informationen für Nachsorgeanbieter

  • Durchführungsmodalitäten, Zulassungsverfahren, Formulare und weiterführende Links

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IRENA

Informationen zur Durchführung von IRENA

Das Informationsblatt für Nachsorgeanbieter bietet einen Überblick zu den Durchführungsmodalitäten von IRENA (u.a. Inhalte, Dauer, Qualifikationsanforderungen, Vergütungssätze).

Infoblatt IRENA herunterladen

Weiterführende Informationen sind in den folgenden (Fach-)Konzepten nachzulesen:

Zulassung als IRENA-Nachsorgeanbieter

IRENA ist eine multimodale Reha-Nachsorge und kann ausschließlich erbracht werden von

  • Rehabilitationseinrichtungen und ganztägig ambulanten Reha-Zentren
  • mit denen die Rentenversicherung einen Vertrag nach § 38 SGB IX abgeschlossen hat und
  • die IRENA für die zugelassene(n) Reha-Indikation(en) erbringen können.

Die Qualifikation der in zugelassenen Reha-Einrichtungen tätigen Therapeut*innen sowie die Räumlichkeiten zur Durchführung von IRENA sind entsprechend den Anforderungen der Rentenversicherung an die Strukturqualität von Reha-Fachabteilungen (Stand: 2025) vorhanden.

Somatische Reha-Einrichtungen können neben IRENA auch T-RENA als Nachsorgeleistung erbringen. Für Psy-RENA muss eine Zulassung der Reha-Einrichtung für die Indikation Psychosomatik / Psychotherapie bestehen.

Der jeweils federführende Rentenversicherungsträger ist von der Reha-Einrichtung draüber zu infomieren, ob Reha-Nachsorge angeboten wird oder ggf. kein Angebot vorgehalten wird.

IRENA digital

  • Zugelassene Nachsorgeanbieter können IRENA digital nur durchführen, sofern IRENA auch in Präsenz angeboten wird.
  • Die Durchführung ist nur mit einer von der Rentenversicherung anerkannten digitalen Anwendung für IRENA zulässig.
  • Für IRENA digital ist ein Konzept bei dem federführenden RV-Träger einzureichen.

Weitere Informationen finden Sie im Konzept Digitale Reha-Nachsorge

Formulare für Nachsorgeanbieter zur Abrechnung von IRENA

Unter dem folgenden Link werden Sie direkt zum Formularpakt IRENA weitergeleitet:

Formularpaket IRENA

T-RENA

Informationen zur Durchführung von T-RENA

Das Informationsblatt für Nachsorgeanbieter bietet einen Überblick zu den Durchführungsmodalitäten von T-RENA (u.a. Inhalte, Dauer, Qualifikationsanforderungen, Vergütungssätze).

Info-Blatt T-RENA herunterladen

Weiterführende Informationen sind in den folgenden (Fach-)Konzepten nachzulesen:

Zulassung als T-RENA Nachsorgeanbieter

T-RENA ist eine unimodale Nachsorgeleistung und kann erbracht werden von

  • ganztägig ambulanten und stationären Reha-Einrichtungen, mit denen die Rentenversicherung einen Vertrag nach § 38 SGB IX abgeschlossen hat
  • durch die Rentenversicherung hierfür zugelassenen reha-komplementären Einrichtungen (z.B. physiotherapeutische Praxen, Gesundheitszentren, Krankenhäuser)

Die Prüfung der Voraussetzungen (Personal, Räumlichkeiten, Ausstattung) und die Zulassung erfolgt durch den jeweils regional zuständigen Rentenversicherungsträger. Der Durchführungsort (PLZ) für T-RENA ist dabei entscheidend, welcher Regionalträger für die Zulassung zuständig ist.

Für die Antragstellung als T-RENA Anbieter ist der Fragebogen auszufüllen und mit den geforderten Nachweisen einzureichen.

  • Fragebogen für die Zulassung als T-RENA-Anbieter

Fragebogen T-RENA herunterladen

Die Prüfung der o.g. Voraussetzungen kann - je nach RV-Träger - 2 bis 3 Wochen betragen. Nach abgeschlossener Prüfung erteilt der Regionalträger dann im Namen aller RV-Träger eine Zulassung als T-RENA-Anbieter.

  • Liste der Regionalträger, die eine Zulassung aussprechen können

Liste Regionalträger für die Zulassung von T-RENA und Psy-RENA

T-RENA digital

  • Zugelassene Nachsorgeanbieter können T-RENA digital nur durchführen, sofern T-RENA auch in Präsenz angeboten wird.
  • Die Durchführung ist nur mit einer von der Rentenversicherung anerkannten digitalen Anwendung für T-RENA zulässig.
  • Für T-RENA digital ist ein Konzept bei dem zuständigen Regionalträger einzureichen.

Weitere Informationen finden Sie im Konzept Digitale Reha-Nachsorge

Formulare für Nachsorgeanbieter zur Abrechnung von T-RENA

Unter dem folgenden Link werden Sie direkt zum Formularpakt T-RENA weitergeleitet:

Formularpaket T-RENA

Psy-RENA

Informationen zur Durchführung von Psy-RENA

Das Informationsblatt für Nachsorgeanbieter bietet einen Überblick zu den Durchführungsmodalitäten von Psy-RENA (u.a. Inhalte, Dauer, Qualifikationsanforderungen, Vergütungssätze).

Info-Blatt Psy-RENA herunterladen

Weiterführende Informationen sind in den folgenden (Fach-)Konzepten nachzulesen:

Zulassung als Psy-RENA Nachsorgeanbieter

Psy-RENA ist eine unimodale Nachsorgeleistung und kann erbracht werden von

  • ganztägig ambulanten und stationären psychosomatischen Reha-Einrichtungen, mit denen die Rentenversicherung einen Vertrag nach § 38 SGB IX abgeschlossen hat
  • durch die Rentenversicherung hierfür zugelassene appobierte ärztliche / psychosomatische Psychotherapeutinnen und Pychotherapeuten (Psych-ThG vor 2019, Erwachsene) bzw. approbierte Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten mit fachpsychotherapeutischer Gebietsweiterbildung (Psych-ThG vom November 2019, Erwachsene)

und Nachweis von

- Rehabilitationserfahrungen (mind. 12 Monate) oder

- Teilnahme am Psy-RENA Qualifizierungsseminar

- Gruppenerfahrung bzw. die Zulassung zur Durchführung von Gruppentherapie

Die Prüfung der Voraussetzungen (Qualifikation, Reha-Erfahrung, Räumlichkeiten) und die Zulassung erfolgt durch den jeweils regional zuständigen Rentenversicherungsträger. Der Durchführungsort (PLZ) für Psy-RENA ist dabei entscheidend, welcher Regionalträger für die Zulassung zuständig ist.

Für die Antragstellung als Psy-RENA Anbieter ist der Fragebogen auszufüllen und mit den geforderten Nachweisen einzureichen.

  • Fragebogen für die Zulassung als Psy-RENA-Anbieter

Fragebogen Psy-RENA herunterladen

Die Prüfung der o.g. Voraussetzungen kann - je nach RV-Träger - 2 bis 3 Wochen betragen. Nach abgeschlossener Prüfung erteilt der Regionalträger dann im Namen aller RV-Träger eine Zulassung als Psy-RENA-Anbieter.

  • Liste der Regionalträger, die eine Zulassung aussprechen können

Liste Regionalträger für die Zulassung von T-RENA und Psy-RENA

Psy-RENA digital

  • Zugelassene Nachsorgeanbieter können Psy-RENA digital nur durchführen, sofern Psy-RENA auch in Präsenz angeboten wird.
  • Die Durchführung ist nur mit einem zeritfizierten Videodienstanbieter (vgl. veröffentlichte Liste der KBV) oder einer von der Rentenversicherung anerkannten digitalen Anwendung für Psy-RENA zulässig.
  • Das entsprechende Angebot von Psy-RENA digital ist bei dem zuständigen Regionalträger anzuzeigen.

Weitere Informationen finden Sie im Konzept Digitale Reha-Nachsorge

Das Informationsblatt für Nachsorgeanbieter bietet einen Überblick zu den Durchführungsmodalitäten von DE-RENA / DE-RENA 2.0.

Info-Blatt DE-RENA / DE-RENA 2.0 herunterladen

Formulare für Nachsorgeanbieter zur Abrechnung von Psy-RENA

Unter dem folgenden Link werden Sie direkt zum Formularpakt Psy-RENA weitergeleitet:

Formularpaket Psy-RENA

Bei Fragen finden Sie hier Antworten: