Nachsorgeanbieter, die von den Rentenversicherungsträgern für die Durchführung von Reha-Nachsorge (IRENA, T-RENA , Psy-RENA, Nachsorge bei Abhängigkeitserkrankungen) zugelassen sind, können ihre im Webportal angezeigten Kontaktdaten selbst pflegen. Dazu ist eine Anmeldung über das Meldeportal der Deutschen Rentenversicherung mit persönlichen Zugangsdaten erforderlich.
Ansprechpartner für die Vergabe der Zugangsdaten für das Meldeportal ist der (regional) zuständige Rentenversicherungsträger, der für den Nachsorgeanbieter die Zulassung ausgesprochen hat.