Deutsche Rentenversicherung

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Wir möchten gerne unsere Webseite verbessern und dafür anonyme Nutzungsstatistiken erheben. Dürfen wir dazu vorübergehend ein Statistik-Cookie setzen? Hierbei wird zu keiner Zeit Ihre Nutzung unserer Webseite mit persönlichen Daten in Verbindung gebracht.
Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung. Auf dieser Seite ist auch jederzeit der Widerruf Ihrer Einwilligung möglich.

OK

Lexikon

Übergangsgeld

Auch während der Reha laufen Ihre Unkosten weiter. Damit Sie nicht in Schwierigkeiten kommen, zahlt Ihnen die Rentenversicherung Geld – das so genannte Übergangsgeld. Übergangsgeld bekommt man aber nur, wenn man direkt vor der Reha Beiträge an die Rentenversicherung bezahlt hat. Ausnahme: Wenn man krankgeschrieben ist, reicht es, wenn man bis zur Krankschreibung Beiträge bezahlt hat. Wenn Sie krankgeschrieben sind, bekommen Sie sechs Wochen lang Ihr normales Gehalt weiter, und zwar von Ihrem Arbeitgeber. Das nennt man Entgeltfortzahlung. In der Zeit gibt es kein Übergangsgeld. Erst wenn die Entgeltfortzahlung ausgelaufen ist, erhält man direkt danach das Übergangsgeld. Es beträgt meistens 68 Prozent des letzten Nettoverdienstes, aber es gibt zahlreiche Sonderregelungen.

Ultraschall

Sehr hohe Töne – so hoch, dass man sie gar nicht hören kann. Mit Ultraschall erzeugt der Arzt Bilder aus dem Inneren unseres Körpers. Viele kennen die Untersuchung mit Ultraschall in der Schwangerschaft. Ultraschall ist aber auch eine Therapie. Durch den Schall vibriert es in unserem Körper, und es wird warm. Das soll gegen Schmerzen helfen. Ob es das wirklich tut, haben die Wissenschaftler noch nicht genug untersucht. Auf jeden Fall hilft Ultraschall gebrochenen Knochen, wieder zusammenzuwachsen.

Unterwassergymnastik

Unterwassergymnastik ist eine Bewegungstherapie im warmen Wasser. Sie wird von vielen als angenehm empfunden. Denn manche Bewegungen fallen im Wasser leichter als im Trockenen. Eine wirksame Behandlung.